EU-Besamungsstation und Tierzuchtrecht
Was ist tierzuchtrechtlich zu genehmigen – und was zuchtrechtlich zwingend einzuhalten ist
🔁 Übersicht
1) EU-Besamungsstation – private Einrichtung mit behördlicher Genehmigung 🏛️
- Eine EU-Besamungsstation ist eine privat betriebene Einrichtung.
- Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Veterinärbehörde
(Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat). - Grundlage ist ein formeller Genehmigungsprozess
(Tiergesundheit, Hygiene, Biosecurity, Verfahren, Rückverfolgbarkeit). - Die Genehmigung berechtigt ausschließlich zum Betrieb der Station,
nicht zur Rasseanerkennung oder Zuchtzulassung.
2) Tierzuchtrecht – Exekution durch den Tierzuchtverband 📘
- Das Tierzuchtrecht regelt Rasseanerkennung und Zuchtzulassung.
- Anerkannte Tierzuchtorganisationen werden vom Gesetzgeber mit der
praktischen Umsetzung betraut. - Dies umfasst insbesondere Zuchtbuchführung, Equidenpässe,
Tierzuchtbescheinigungen und jährliche Bescheinigungen.
🔑 Grundprinzip
Eine rechtssichere Besamung und Zucht setzt immer voraus:
- 🏛️ eine behördlich genehmigte EU-Besamungsstation
- 📘 eine vollständige tierzuchtrechtliche Dokumentation
Fehlt eine dieser Ebenen, ist der Betrieb bzw. die Zucht nicht rechtskonform.
📋 Checkliste A – Genehmigung einer EU-Besamungsstation (Behörde)
- ☐ Festlegung des Tätigkeitsumfangs (national / EU-weit)
- ☐ Erstkontakt mit der zuständigen Veterinärbehörde
- ☐ Registrierung des Betriebes im VIS
- ☐ Benennung einer verantwortlichen Person
- ☐ Beschreibung der Betriebs- und Lagerräumlichkeiten
- ☐ Hygiene- und Biosecurity-Konzept
- ☐ Prozessbeschreibung Samenentnahme und -lagerung
- ☐ Rückverfolgbarkeit (Hengst – Charge – Portion – Stute)
- ☐ Gesundheits- und Testprogramme
- ☐ Verfahren für Versand und EU-Handel
- ☐ Erteilung der behördlichen EU-Zulassung
📘 Tierzuchtrecht – Zuständigkeiten
American Quarter Horse
- Zuchtbuchführung und tierzuchtrechtliche Umsetzung durch die Austrian Quarter Horse Association
American Paint Horse
- Zuchtbuchführung durch die Paint Horse Austria
- AQHA Austria erstellt im Auftrag der Paint Horse Austria die
Equidenpässe mit Tierzuchtbescheinigung sowie die tierzuchtrechtlichen Bescheinigungen
📄 Equidenpässe & Tierzuchtbescheinigungen
- Tierzuchtbescheinigung im Pass ist für Hengste und Stuten zwingend
- Ohne Tierzuchtbescheinigung keine Rasseanerkennung und keine Zuchtzulassung
- Grundlage ist das amerikanische Certificate of Registration (AQHA / APHA)
Pferde ohne gültige Zuchtpapiere erhalten einen Pass ohne Tierzuchtbescheinigung.
Bei späterem Vorliegen eines Certificate of Registration kann der Pass
durch AQHA Austria entsprechend ergänzt werden.
🔗 Wichtige Links & Rechtsgrundlagen
- 📜 EU-Tierzuchtverordnung VO (EU) 2016/1012
EUR-Lex öffnen - 🩺 EU-Tiergesundheitsrecht VO (EU) 2016/429
EUR-Lex öffnen - 🧬 Delegierte VO (EU) 2020/686 – Zuchtmaterial
EUR-Lex öffnen - 🇦🇹 Liste zugelassener Tierzuchtorganisationen Österreich
öffnen - 🏛️ Liste zugelassener Besamungsstationen in Österreich
PDF öffnen - 🌍 EU-weites Verzeichnis (TRACES NT)
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