Infos zu unseren Leistungen und Gebühren

Im Sinne der Vorgaben nach dem Tierzuchtgesetz und der Kennzeichnung von Equiden (Pferdepässe) ist die Austrian Quarter Horse Association bzw. das Zuchtbuch AQHA Austria die gesetzlich zuständige Stelle für die Rasse American Quarter Horse und als Vertreter der Austrian Paint Horse Association Aussteller für Pferdepässe der Rasse American Paint Horse. Für andere „Westernpferde“ stellen wir gültige Pässe, jedoch  ausschließlich ohne Rasse- und Zuchtbescheinigung aus.


Züchtern und Haltern von Rassepferden ist laut Tierzuchtverordnung und Tierzuchtprogramm die Aufnahme zum Verein AQHA Austria bzw. dem Zuchtbuch AQHA Austria zu gewähren.

Im Gegenzug für Leistungen und Anträge außerhalb der Mitgliedschaft gilt, dass Nichtmitglieder keinen Status als Züchter/Halter von Rassepferden genießen.


Neben fehlender Züchtereigenschaft (Importsteuer/Zuchtzulassung/Zuchtbescheinigungen/Prämien/Futurity/Maturity/ÖM/…)  und dem Fehlen der Startberechtigung auf AQHA Austria Turnieren,  werden Nichtmitgliedern Leistungen so weit erbracht, als Mitglieder dadurch nicht benachteiligt werden.


Daher ist jeder Leistung für Nichtmitglieder der jeweils  aktuelle Mitgliedsbeitrag der jeweiligen Leistungsgebühr hinzuzurechnen, bzw. stehen einzelne Leistungen nicht zu. Ein Antrag zur Mitgliedschaft ist auch unterjährig bei Nutzung von Leistungen und grundsätzlich stets gerne möglich.

 

Dies gilt auch für internationale Events, wie der Quarter Horse Europameisterschaft, für die seitens AQHA Austria Beiträge für jeden österreichischen Teilnehmer zur Starterlaubnis einbezahlt werden, ein Start auf der Europameisterschaft dieser Starter/Besitzer ist daher für Nichtmitglieder ausgeschlossen, bzw. wird eine Umgehung zum Schutz der Mitglieder durch Aberkennung von Titeln reguliert.

 

Weiters beraten  wir als AQHA USA Tochter in Österreich  paperwork rund um die Registrierung/Änderung deines Pferdes. Dies betrifft Transfers, Neuregistrierungen und Änderungen für dein COR (Certificate of Registration). Bitte beachtet, dass die zeitliche Erledigung von unserem Mutterverband und der korrekten Datenabgabe abhängt, wir diesbezüglich alle Anträge laufend evaluieren und die Kosten vorstrecken und Mitgliedern ohne Aufschlag weiter verrechnen.


Mitgliedern, die zum Zeitpunkt  von Anträgen und Leistungen deren Mitgliedsbeitrag nicht beglichen haben, wird dieser bei der jeweiligen Leistung zu deren Entlastung mit verrechnet.

Bei Mitgliedern mit über den Mitgliedsbeitrag hinaus gehenden Außenständen behalten wir uns vor,  keine weiteren Leistungen bis zum Ausgleich der Kosten, die wir vorfinanziert haben, zu erbringen. 


Wir freuen uns über eure Mitgliedschaft, für die wir fachlich, räumlich, personell, IT mäßig, und unter laufender Kontrolle und Zertifizierung von Behörden nachkommen, aber vor allem mit viel Herz für eure Anliegen und das American Quarter Horse tätig sind.