VIS UPDATE!!

VIS Meldungen wichtige Updates!

Liebe Einsteller und Pferdebesitzer.

Wir haben 2022 laufend über die gesetzliche Verpflichtung ab 01.01.2023 zur Meldung aller Betriebe und Personen welche Pferde einstellen, diese im sogenannten VIS System melden zu müssen, berichtet, und Tools zur Verfügung gestellt.

siehe: https://www.aqha.at/?page_id=24

Dazu wichtige aktuelle updates:

*** Das Gesundheitsministerium hat das System nun “scharf” geschaltet. Die verpflichtende Registrierung von Pferden, damit auch für Pässe, ist seit dieser Woche NUR MEHR MIT DER ANGABE DER VIS NUMMER DES EINSTELLERS (Betrieb oder Person, wo das Pferd eingestellt ist) MÖGLICH! Alle EINSTELLER, die trotz der laufenden Information noch keine VIS Nummer gelöst haben, dringend nachholen!! Uns daher bei den Anträgen bitte auch immer die VIS Nummer des Halters angeben.

*** Dies betrifft auch grenznahe Betriebe, wo die Pferde uU auch zusätzlich im Ausland weiden oder geboren werden. Diese werden in der Regel an inländische Käufer verkauft und diese fordern richtigerweise einen österreichischen Rassepass bei uns an, wo auch der Halter eine inländische VIS Nummer zur Anlage der Registrierung und des Passes benötigt!

*** Tierärzte: Nur mehr kurz möglich sein soll die Verwendung von Chips mit Nummern beginned, bzw größer als 9! Daher an die Tierärzte: diese Chips nicht mehr verwenden!!

Wie alle anderen Passausteller erhalten wir als für die Rasse American Quarter Horse und stellvertretend für Paints zuständige Tierzuchtvereinigung seit November ungebrochen täglich eine Flut an 10 bis 20 Anträgen für Pässe bzw. Änderungen alter Daten und täglich 30 bis 50 tel. Anfragen dazu. Wir versenden aktuell die Eingänge aus Anfang Dezember.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass

*** für jedes Pferd in Österreich innerhalb von 12 Monaten ab Geburt lt. Gesetzgeber zumindest ein Passantrag an die zuständige Tierzuchtvereinigung (in unserem Fall Quarter und stellvertretend für Paints) gesandt werden muß.

***ALLE ausländischen dbzgl. Pferde, die nach Österreich zur Aufstallung kommen, MIT ODER OHNE PASS, innerhalb von 30 Tagen mit dem allfällig ausländischen Pass zur Aufnahme in die Datenbank des Gesundheitsministeriums an uns gemeldet werden müssen. Dies war bereits früher gesetzliche Praxis.

***Wir betonen nochmals, nicht für diese Gesetze – in diesem Fall EU Verordnung – und damit verbunden Auflagen verantwortlich zu sein, gegenteilig einen erheblichen fachlichen, logistischen und riesigen zeitlichen Aufwand und persönliche Haftung mit deren Umsetzung haben und euch dabei so gut als möglich unterstützen. Beispielhaft, waren Chip Nummern größer 9 (zB 981….) beginnend bereits vom Systen gesperrt und wurden vom Ministerium nach unserer Anfrage wieder temporär zur Eingabe freigeschaltet.

Gerade da der bürokratische und finanzielle Aufwand immer erheblicher wird, ist unseren Züchtern und Einstellbetrieben zu danken, dass sie dies zur Zucht und Aufstallung unserer Pferde mit all diesen Auflagen trotzdem für uns aktiv sind und hoffentlich bleiben!

AQHA Austria, euer Saadi … für Fragen dazu auch gerne telefonisch unter 0664 313 20 13