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AQHA - Austrian Quarter Horse Association


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TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE AQHYA WORLD SHOW IN FORTH WORTH, TEXAS PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Irene Mlekusch Mag.Dr.   
Freitag, 28. April 2006
No ImageDie AQHYA World Show steht an und der Nennschluss ist bald. Hier kommen die Infos über Teilnahmebedingungen, Nennung, Bewerbe und Nenngebühren.
  1. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche aus nicht-benachbarten Staaten der USA. Teilnehmende Nationen müssen anerkannte Jugendreferate der AQHYA sein. Jeder Teilnehmer muss aktuelles Mitglied der AQHYA sein. Die Nachweise zur Startberechtigung in Jugendklassen müssen der AQHA bekannt gegeben und jährlich erneuert werden.
  2. Jugendliche Mitglieder der AQHYA können an der AQHYA World Championship Show teilnehmen. Allerdings müssen die Teilnehmer das Land in dem sie vornehmlich leben repräsentieren. Teilnehmer haben aus Kostengründen die Möglichkeit vor Ort ein Pferd zu mieten. In allen anderen Fällen muss der Teilnehmer der registrierte Besitzer des vorgestellten Pferdes sein. Jedenfalls müssen alle Aufzeichnungen der offiziellen Stelle der AQHA bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vorliegen.
  3. Jedes Land kann 2 Repräsentanten pro Klasse nominieren, die die nationalen Qualifikationskriterien der jeweiligen Jugendreferate erfüllen.
Nennung

1.       Alle Jugendliche, die an der AQHYA World Championship Show teilnehmen möchten müssen alle Formalitäten und Entgelte bis zum 30. Juni des jeweiligen Wettkampfjahres abschließen, respektive entrichten. Weder Nachnennungen noch telefonische Nennungen können akzeptiert werden. Ein Nennungspaket wird dem lokalen Jugendreferenten zur Verfügung gestellt.

2.       Alle Teilnehmer sind für Unterbringung und Versorgung der Pferde selbst verantwortlich, unabhängig ob diese gemietet oder aus dem eigenen Besitz vorgestellt werden. Die AQHA weist jeder Verantwortung hinsichtlich Betreuung und Sicherheit der Pferde von sich. Pferde, die gemietet werden müssen allen Gesundheitsstandards wie im Regelwerk der AQHYA World Championship Show aufgeführt, entsprechen.

3.       Pferde, die von internationalen Teilnehmern erworben wurden, dürfen nicht gemäß den nationalen Qualifikationsrichtlinien der USA oder Kanada für die AQHYA World Championship Show qualifiziert sein. Des weiteren dürfen Pferde, deren Teilnahme mit einem internationalen Wettkämpfer an der AQHYA World Championship Show gesichert sind nicht im selben Bewerb der AQHA World Championship Show teilnehmen.

4.       Pro Reiter sind zwei Pferde erlaubt.

Klassen

1.       Pro Team sind zusätzlich zu den national qualifizierten zwei Nennungen zulässig.

2.       Sofern nicht anders in den Regeln der AQHYA World Championship Show ausgezeichnet, sind alle Klassen Regelments des offiziellen Handbuches der American Quarterhorse Association gültig.

Nenngebühren

1.       Die Nenngebühr für internationale Teilnehmer entspricht jener der nationalen Teilnehmern.

2.       Alle Abgaben, inklusive Stall- und Nennkosten, müssen der AQHA in Form eines Schecks oder via Überweisung durch den Teambeauftragten erfolgen. Gebühren von einzelenen Teilnehmern werden nicht akzeptiert.

Teilnehmer

1.       Alle Repräsentanten müssen ordentliche Staatsangehörige des jeweils repräsentierten Landes sein. Die Residenz ist bestimmt durch den Aufenthaltsort des elterlichen Domizils oder der zuständigen Jugendbehörde, üblicherweise ist dies der aktuelle oder in Zukuft beabsichtigte Lebensmittelpunkt.

2.       Jugendliche können auch nicht als ordentliche Angehörige eines Staates als Repräsentanten fungieren, wenn in deren Heimatland kein entsprechend anerkanntes Jugendreferat der AQHYA existiert. In diesem Fall müssen Jugendliche jene Länder repräsentieren die dem Nachbarland am nächsten liegen. Zusätzlich dazu muss auch eine Erlaubnis des zuständigen Referenten vorliegen.

 
Letzte Aktualisierung ( Montag, 8. Mai 2006 )
 
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