Die
AQHYA World Show steht an und der Nennschluss ist bald. Hier kommen die
Infos über Teilnahmebedingungen, Nennung, Bewerbe und Nenngebühren.
- Teilnahmeberechtigt
sind Jugendliche aus nicht-benachbarten Staaten der USA. Teilnehmende
Nationen müssen anerkannte Jugendreferate der AQHYA sein. Jeder
Teilnehmer muss aktuelles Mitglied der AQHYA sein. Die Nachweise zur
Startberechtigung in Jugendklassen müssen der AQHA bekannt gegeben und
jährlich erneuert werden.
- Jugendliche
Mitglieder der AQHYA können an der AQHYA World Championship Show
teilnehmen. Allerdings müssen die Teilnehmer das Land in dem sie
vornehmlich leben repräsentieren. Teilnehmer haben aus Kostengründen
die Möglichkeit vor Ort ein Pferd zu mieten. In allen anderen Fällen
muss der Teilnehmer der registrierte Besitzer des vorgestellten Pferdes
sein. Jedenfalls müssen alle Aufzeichnungen der offiziellen Stelle der
AQHA bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vorliegen.
- Jedes
Land kann 2 Repräsentanten pro Klasse nominieren, die die nationalen
Qualifikationskriterien der jeweiligen Jugendreferate erfüllen.
Nennung
1. Alle
Jugendliche, die an der AQHYA World Championship Show teilnehmen
möchten müssen alle Formalitäten und Entgelte bis zum 30. Juni des
jeweiligen Wettkampfjahres abschließen, respektive entrichten. Weder
Nachnennungen noch telefonische Nennungen können akzeptiert werden. Ein
Nennungspaket wird dem lokalen Jugendreferenten zur Verfügung gestellt.
2. Alle
Teilnehmer sind für Unterbringung und Versorgung der Pferde selbst
verantwortlich, unabhängig ob diese gemietet oder aus dem eigenen
Besitz vorgestellt werden. Die AQHA weist jeder Verantwortung
hinsichtlich Betreuung und Sicherheit der Pferde von sich. Pferde, die
gemietet werden müssen allen Gesundheitsstandards wie im Regelwerk der
AQHYA World Championship Show aufgeführt, entsprechen.
3. Pferde,
die von internationalen Teilnehmern erworben wurden, dürfen nicht gemäß
den nationalen Qualifikationsrichtlinien der USA oder Kanada für die
AQHYA World Championship Show qualifiziert sein. Des weiteren dürfen
Pferde, deren Teilnahme mit einem internationalen Wettkämpfer an der
AQHYA World Championship Show gesichert sind nicht im selben Bewerb der
AQHA World Championship Show teilnehmen.
4. Pro Reiter sind zwei Pferde erlaubt.
Klassen
1. Pro Team sind zusätzlich zu den national qualifizierten zwei Nennungen zulässig.
2. Sofern
nicht anders in den Regeln der AQHYA World Championship Show
ausgezeichnet, sind alle Klassen Regelments des offiziellen Handbuches
der American Quarterhorse Association gültig.
Nenngebühren
1. Die Nenngebühr für internationale Teilnehmer entspricht jener der nationalen Teilnehmern.
2. Alle
Abgaben, inklusive Stall- und Nennkosten, müssen der AQHA in Form eines
Schecks oder via Überweisung durch den Teambeauftragten erfolgen.
Gebühren von einzelenen Teilnehmern werden nicht akzeptiert.
Teilnehmer
1. Alle
Repräsentanten müssen ordentliche Staatsangehörige des jeweils
repräsentierten Landes sein. Die Residenz ist bestimmt durch den
Aufenthaltsort des elterlichen Domizils oder der zuständigen
Jugendbehörde, üblicherweise ist dies der aktuelle oder in Zukuft
beabsichtigte Lebensmittelpunkt.
2. Jugendliche
können auch nicht als ordentliche Angehörige eines Staates als
Repräsentanten fungieren, wenn in deren Heimatland kein entsprechend
anerkanntes Jugendreferat der AQHYA existiert. In diesem Fall müssen
Jugendliche jene Länder repräsentieren die dem Nachbarland am nächsten
liegen. Zusätzlich dazu muss auch eine Erlaubnis des zuständigen
Referenten vorliegen.
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