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AQHA Futurity Regeln
1. Startberechtigung
1.1. Startberechtigt ist ein bei AQHA USA und AQHA Austria registriertes Quarter Horse, wenn sein Besitzer Mitglied der AQHA Österreich ist und durch die Teilnahme des Sires/Vaters an der Stallion Service Auction die Startberechtigung für das jeweilige Jahr gewährleistet ist. Listen der teilnahmeberechtigten Fohlenjahrgänge und der Deckhengste werden im Quarter Horse Journal veröffentlicht. Bei Irrtum behält sich die AQHA das Recht vor Änderungen und Berichtigungen durchzuführen. Auskünfte erteilt die AQHA Geschäftsstelle,
1.2. Ab dem Jahrgang 1998 müssen alle für die Futurity gemeldeten Nachkommen des Hengstes Impressive einen HYPP N/N Nachweis führen.
2. Futurity Klassen
Ausgeschrieben werden folgende Klassen
2.1. Halter
2.1.1.Weanling Halter (stallion/mare)
2.1.2. Yearling Halter (stallion/mare/gelding)
2.1.3. Two year old Halter (stallion/mare/gelding)
2.1.4. Three year old Halter (stallion/mare/gelding)
2.2. Performace
Abhängig von der Meldung können folgende Klassen durchgeführt werden:
Für 3 und 4 jährige Pferde: Western Pleasure Futurity, Trail Fururity, Hunter under Saddle Futurity, Reining Futurity, Western Riding Futurity nur 4 jährig.
Es gelten im Übrigen die Regeln des gültigen AQHA Rule Books.
3. Nennung
3.1. Die Ausschreibung der jeweiligen AQHA Futurity wird mindestens zwei Monate vor Austragung der Show im Quarter Horse Journal veröffentlicht. Ist in der Ausschreibung eine Nennschluß (14 Tage vor Showbeginn) angegeben, dürfen keine Nachnennungen angenommen werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
3.2. Für bereits in der Ausschreibung des Veranstalters vorgesehene Klassen erfolgt bis 2 Stunden vor Showbeginn die Einhebung einer Nachnenngebühr in der Höhe von EURO 5,--. Die Entscheidung über die Verwendung der Nachnenngebühr verbleibt bei der AQHA Austria.
4. Nenngeld
4.1.Das Nenngeld ist der Nennung per Scheck beizufügen. Die Meldestelle behält sich vor, Teilnehmer deren Nenngeld nicht vollständig gezahlt wurde bzw. deren Schecks nicht gedeckt waren, vom Start auszuschließen. Im Wiederholungsfall droht dem Teilnehmer bzw. Pferdebesitzer der Ausschluß aus der AQHA.
5. Preisgeld
5.1. Das Gesamtpreisgeld der Futurity setzt sich zusammen aus dem Erlös der SSA des Vorjahres
5.2. abzüglich 5% für Wallachförderung und 15% Maturityrücklage
5.3. abzüglich 5% für Öffentlichkeitsarbeit
5.4. abzüglich Kosten Futurity/SSA (Hengstkatalog, Schleifen, Pokale etc.)
5.5. ergibt Betrag X dieser Betrag wird durch die Anzahl der genannten Starter dividiert = X : Starter = Betrag Y
5.6. Das Preisgeld pro Klasse ergibt sich aus dem errechneten Betrag Y multipliziert mit der Anzahl der Nennungen in dieser Klasse. Hinzu kommen die Startgelder der jeweiligen Klasse im jeweiligen Prozentsatz. Preisgeld pro Klasse = Betrag Y x Nennungen in der Klasse + %Satz Startgeld.
5.7. Von der AQHA erfolgt eine jährliche Festlegung einer Züchterprämie.
Auszahlungsschlüssel
Platz
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Nennungen pro Klasse
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1
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2
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3
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4
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5
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6
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7
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8
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9
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10
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1.Platz
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100%
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60%
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50%
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40%
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38%
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36%
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34%
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32%
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30%
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30%
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2.Platz
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40%
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30%
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30%
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28%
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26%
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24%
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22%
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20%
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20%
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3.Platz
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20%
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20%
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19%
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18%
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16%
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16%
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15%
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15%
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4.Platz
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10%
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10%
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10%
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10%
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10%
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10%
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10%
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5.Platz
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5%
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6%
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8%
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8%
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8%
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8%
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6.Platz
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4%
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6%
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5%
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6%
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5%
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7.Platz
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2%
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4%
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5%
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4%
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8.Platz
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3%
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4%
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4%
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9.Platz
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2%
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2%
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10.Platz
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2%
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6. Richter
Alle Futurity Klassen müssen von AQHA Richtern, welche aus dem Ausland stammen, gerichtet werden. Die Richter müssen mindestens einen Tag vor Austragung der Klassen bekannt gegeben werden und können nur im Notfall (z.B. Krankheit des Richters) geändert werden.
7. Änderungen
7.1. geringfügige Änderungen der Regeln, wie z. Bsp. Die Anpassung der Regeln an das jeweils gültige AQHA rule book sind kurzfristig möglich.
8. Dopingtets
8.1. Die AQHA behält sich vor, Dopingproben anzuordnen.
8.2. Fällt eine Dopingprobe positiv aus, werden die Betroffenen zu einer Anhörung beim AQHA Vorstand geladen. Die AQHA behält sich vor, Reiter und Besitzer des Pferdes zu bestrafen und das Pferd für die Teilnahme an AQHA Shows zu sperren. Mindeststrafe EUR 1000,-- Geldstrafe, Kosten für die Dopinguntersuchung, Aberkennung des Titels, Rückzahlung des gewonnenen Preisgeldes, Sperrung des Pferdes und / oder des Besitzers und / oder des Reiters für die Teilnahme an AQHA Klassen für 13 Monate. Höchststrafe im Wiederholungsfall: wie vor, Geldstrafe bis zu EUR 2500,--, plus Ausschluß des Reiters und / oder Besitzer aus der AQHA.
8.3. Dopingsünder werden im Quarter Horse Journal veröffentlicht.
8.4. Verboten sind alle Substanzen nach FN Katalog
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