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Dienstag, 27. September 2005 |
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Antragsformular für einen Equidenpass PDF Download
NEU !!!
Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 2. Februar 2011
Fachgebiet Veterinärwesen
Abholung eines verendeten Pferdes
Gemäß § 33/8 Tierkennzeichnungs‐ und Registrierungsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 291/2009 ist der
Pferdepass beim Tod eines Equiden zusammen mit dem TKV‐Übernahmeschein unter Angabe des
Datums des Todes innerhalb von 7 Tagen ab Verendung bei der Bezirksverwaltungsbehörde
abzugeben, die für die Haltung örtlich zuständig gewesen ist.
Ab 1.7.2009 müssen alle Pferde für die ein Equidenpass ausgestellt wird mit einem Chip gekennzeichnet sein.
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Jeder der mit einem Pferd unterwegs ist - egal ob zum Tierarzt, zum Turnier oder sonst wo hin - hat beim Transport einen Equidenpass mitzuführen.
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Wer bis jetzt noch keinen Equidenpass für sein Quarter Horse besitzt, sollte sich so rasch wie möglich, einen Pass über die AustrianQHA ausstellen lassen. Zur Ausstellung ist das "Certificate of Registration" (das Abstammungspapier) - in Kopie Vorder- und Rückseite - erforderlich.
NEU! Ab 1.07.2009 muss der Chipkleber auf dem Formular sein, sonst dürfen wir keinen Equidenpass ausstellen.
Die Kosten für einen Equidenpass betragen:
Expressbearbeitung innerhalb 5 Werktagen ab einlangen Euro 40,00 zuzüglich Porto und Gebühren.
Normale Bearbeitung innerhalb 15 Werktagen EUR 30,00 zuzüglich Porto und Gebühren.
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Achtung!
Die Datenblätter zur Ausstellung eines Equidenpasses stehen als Download zur Verfügung oder direkt bestellen bei:
Austrian Quarter Horse Association
Anita und Helmut Reichl
Ofenbachgraben 60
2832 Thernberg
Anita : +43 660 6650174
Helmut : +43 676 6650174
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Wichtig!
Anträge die an den Bundesfachverband für Reiten und Fahren gesendent werden, können nicht Express bearbeitet werden !
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 15. Januar 2012 )
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