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Der Zuchtverein der AustrianQHA ist seit Mai 1998 von der NÖ Landwirtschaftskammer gemäß Tierzuchtgesetz, als Zuchtorganisation für American Quarter Horses in Österreich, anerkannt. Zuchtangelegenheiten sind in Österreich Ländersache und es muß daher die Anerkennung für jedes Bundesland beantragt werden. Mittlerweile liegen die Anerkennungen der Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland,Vorarlberg und Tirol schon auf. Der Antrag für die Steiermark ist seit 1998 in Bearbeitung und für das Bundesland Salzburg wird er demnächst eingereicht.
Der Zuchtverein der AustrianQHA vertritt die in Österreich geltenden Zuchtbestimmungen und führt ein eigenes Zuchtbuch. Es werden dieselben Zuchtziele, wie sie in der AmericanQHA gelten, angestrebt und daher sind Hengsteintragungen in das Hengstbuch I nur nach erfolgreich abgelegter Hengstleistungsprüfung (HLP) oder genügend Eigenleistung möglich.
Auf den jährlich mehrmals stattfindenden AustrianQHA-Turnieren werden HLP und Stutbuchaufnahmen durchgeführt. Erwähnt werden muß, daß nur solche Veranstaltungen es ermöglichen wertvolle Vatertiere und Muttertiere zu selektieren.
Seit 2006 ist es dem AustrianQHA-Zuchtverein gelungen, die Fohlen - der im Zuchtbuch eingetragenen Hengste und Stuten - zu prämieren und auch die Züchter der jeweiligen ersten Plätze mit Pokalen zu ehren.
Der Verein erwartet sich daher auch weiterhin einen regen Zuspruch von Hengst- und Stutenbesitzern, ihre Pferde in das Zuchtbuch eintragen zu lassen. Diese Prämierung wird gleichzeitig mit der ÖM für Quarter Horse veranstaltet, um die so gewonnenen Daten für eine bessere Betreuung der österreichischen Züchter zu gewährleisten und einen besseren Überblick über den genauen Stand der Quarter Horse Zucht in Österreich zu erreichen. Der Zuchtverein der AustrianQHA ersucht auch alle Stuten- und Hengstbesitzer zu melden, wenn ein Besitzwechsel stattgefunden hat, bzw. ein Pferd verstorben oder ein Hengst kastriert worden ist.
Die aktuell eingetragenen Zuchtstuten und Zuchthengste sind unter "Stutbuch bzw. Hengstbuch" nachzulesen, oder über das Zuchtbüro anzufordern.
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