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Geschrieben von Franz Kleindienst
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Montag, 19. September 2005 |
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Es werden die Leistungen - Sitz, Hilfengebung und hier vor allem exaktes punktgenaues antraben bzw. angaloppieren an den vorgeschriebenen Stellen - des Reiters beurteilt.
Diese Prüfung teilt sich in zwei Aufgabenbereiche: zuerst wird einzeln geritten und es werden die drei Grundgangarten, Hinterhandwendung, Seitengänge und (meist einfache) Galoppwechsel beurteilt (in diesem Prüfungsteil liegt auch das Hauptaugenmerk der Richter), zweiter Prüfungsteil ist eine "Pleasure" reiten. |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 21. September 2005 )
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