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An alle Turnierveranstalter |
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Geschrieben von Irene Mlekusch Mag.Dr.
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Freitag, 3. April 2009 |
Da in letzter Zeit immer wieder Fragen bezüglich der Bewilligung von Pferdesportveranstaltungen aufgetaucht sind, möchten wir wie folgt informieren:
Pferdesportveranstaltungen bedürfen aufgrund des §23 und §28 des Tierschutzgesetzes und §1 der Tierschutz-Veranstaltungsordnung einer Bewilligung durch die für Sie zuständige Behörde.
Anbei die Informationen aus dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Veranstaltungsordnung zum Download:
pferdesportveranstaltung_1
pferdesportveranstaltung2
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