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Wie folgt die AQHA Austria ÖM / Futurity / Maturity - Teilnahme und Veranstalterbedingungen für 2008.
AUSTRIAN QUARTER HORSE ASS`N; Grubtal 20a; 3150 Wilhelmsburg
Tel. 0043 0676 403 11 80; Fax. 02723 8787 4
Der folgende Kontrakt wird zwischen der AUSTRIAN QUARTER HORSE ASS`N mit Sitz in 3150 Wilhelmsburg
und dem Veranstalter
der jährlichen Österreichischen Meisterschaft, Futurity, Maturity der Austrian Quarter Horse ASS`N
verbindlich wie folgt vereinbart:
Meisterschaftsbedingungen der Austrian Quarter Horse Association:
- In der ÖM für American Quarter Horses sind Pferde mit Papieren der American Quarter Horse Association startberechtigt.
- Die ÖM wird auschließlich in den Klassen Trail, Pleasure, Reining, Western Riding, Hunter under Saddle, Western Horsemanship, Showmanship at Halter und Halter (Mares, Stallions und Gelding in Weanling, Yearling, Two Year old, Three Year old and Aged) für Youth, Amateur und Open veranstaltet.
- Die Meister werden in einem Durchgang ermittelt.
- Für den ÖM sind pro Klasse sind mindestens fünf Teilnehmer notwendig wobei eine eingeschränkte Ermittlung mit 3 Teilnehmern mit der Ehrung wie folgt möglich ist:
4.1 Ab 5 Startern je Disziplin – Vergabe ÖM der jeweiligen Disziplin – Vergabe der Schärpe mit Bundeshymne;4.2 Von 3-4 Startern je Disziplin – Vergabe Schärpe – keine Bundeshymne 4.3 Ab 2007 erfolgt bei den ÖM eine Ermittlung des All Around für Youth, Open und Amateur; Als Richtlinie gilt das AQHA Rule Book USA in der jeweiligen Fassung;
- Die Klassen müssen „einfach“ oder zweifach gewertet AQHA approved sein.
- Der Veranstalter verpflichtet sich die ÖM ausschließlich im Rahmen approved AQHA Show abzuhalten.
- Der registrierte Besitzer des Pferdes muss vor Beginn der Klasse Mitglied der Austrian Quarter Horse Association sein.
- Der Vorsteller muss vor Beginn Mitglied der Austrian Quarter Horse Association sein.
- Die Mitgliedschaft kann vor dem Bewerb in der Meldestelle beantragt werden.
- Meisterschaftspferde dürfen auch von anderen Teilnehmern geritten bzw. vorgestellt werden. Jeder Vorsteller darf maximal mit zwei Pferden pro Meisterschaftsdisziplin starten.
- Die Meister erhalten Schärpen mit der Aufschrift „Österreichischer Meister der Austrian Quarter Horses in der jeweiligen Disziplin und Jahr“
- In den offenen Klassen erhält den Titel „Österreichischer Meister QH“ nur das vorgestellte Pferd. In den Amateur und Youth Klassen erhalten den Titel des „Österreichischer Meister QH“ die Vorsteller.
- Es gelten im Übrigen die Regeln des gültigen AQHA Rule Books, die Gesetzgebung des geltenden österr. TierSchG und der jeweiligen Ausschreibung des Veranstalters.
- Die Ermittlung der Wertung für die AQHA ÖM erfolgt wie folgt:
Die Grundlage ist ausschließlich das AQHA Rule Book in der jeweilig jährlich geltenden Fassung. In Bewerben, in welchen die Platzierung mit Scores ermittelt wird werden bei zweifach Shows die Scores addiert. In Bewerben, in welchen die Platzierung ohne Scores ermittelt wird, werden bei zweifach Shows die Platzierungen addiert.
- Der Veranstalter verpflichtet sich nach der Abhaltung der ÖM einen Bericht samt Fotomaterial der AQHA Austria für die Veröffentlichung im Deutschen Quarter Horse Journal zur Verfügung zu stellen.
- Das Startgeld für die ÖM beträgt EUR 6,-- und wird je 50/50 an die AQHA und demden Veranstalter aufgeteilt;
- Das Nenngeld für die ÖM beträgt pro Pferd EUR 0,00,--
- Die Boxgebühren werden im Rahmen der jeweiligen gültigen ÖTO (Österr. Turnierordnung) festgelegt.
- Auf die Einhebung der restlichen Kostenfaktoren erfolgt von der AQHA Austria kein Einfluss.
- Es besteht die Möglichkeit dass, eventuell von der AQHA akquirierte Sponsoren vom Veranstalter vorbehaltlos übernommen werden müssen.
- Die AQHA Austria erkennt generell keine Schadenersatzansprüche und / oder Vermögensschäden an, welche im Rahmen der Abhaltung der Österreichischen Meisterschaften der American Quarter Hoses entstehen könnten. Das Risiko eventueller Haftungsansprüche verbleibt ausschließlich beim Veranstalter.
Futurity/Maturitybedingungen Austrian Quarter Horse Association: 1. Startberechtigt in der Futurity/Maturity der Austrian Quarter Horse Association sind American Quarter Horses, welche den Statuten des österreichischen Futurity/Maturityprogrammes SSA entsprechen. 2. Zwingende Voraussetzung ist die Einzahlung des Hengstsprunges im jeweiligen Jahr und eine aufrechte einbezahlte Mitgliedschaft von Pferdebesitzer und Vorsteller.
3. Die Futurity wird in den Klassen Trail, Pleasure, Reining, Hunter under Saddle (3 u. 4 Jährig getrennt) Western Riding (4 jährig) und Halter (Mares, Stallions und Geldings in Weanling, Yearling Two Year old, Three Year old) veranstaltet.
4. Die Maturity wird für 5 und 6 jährige Pferde gesamt in den Klassen Trail, Pleasure, Hunter under Saddle, Western Riding und Reining veranstaltet.
5. Die Champions „Futurity/Maturity der Austrian Quarter Horse Association“ werden in einem Durchgang ermittelt. Der Titel wird dem vorgestellten Pferd verliehen.
6. Die Klassen müssen in einer „einfachen“ oder zweifach gewerteten AQHA approved Show abgehalten werden.
7. Die Futurity/Maturity ist auuschließlich im Rahmen einer approved AQHA Show abzuhalten.
8. Der registrierte Besitzer des Pferdes muss vor Beginn der Klasse Mitglied der Austrian Quarter Horse Association sein.
9. Der Vorsteller des Pferdes muss vor Beginn der Klasse Mitglied bei der Austrian Quarter Horse Association sein.
10. Die Mitgliedschaft kann vor dem Bewerb in der Meldestelle beantragt werden.
11. Futurity/Maturitypferde dürfen auch von anderen Teilnehmern geritten bzw. vorgestellt werden.
12. Die Champions erhalten Schärpen mit der Aufschrift „Futurity / Maturity Champion der Austrian Quarter Horse Association in der jeweiligen Disziplin und Jahr
13. Die Ermittlung der Wertung für die Futurity/Maturity erfolgt wie folgt:
Die Grundlage ist ausschließlich das AQHA Rule Book in der jeweilig jährlich geltenden Fassung. In Bewerben, in welchen die Platzierung mit Scores ermittelt wird werden bei zweifach Shows die Scores addiert. In Bewerben, in welchen die Platzierung ohne Scores ermittelt wird werden bei zweifach Shows die Platzierungen addiert.
14. Es gelten im Übrigen die Regeln des gültigen AQHA Rule Books, die Gesetzgebung des jeweils geltenden österr. Tierschutzgesetzes und nachrangig die Bestimmungen der jeweiligen Ausschreibung des Veranstalters.15. Jeder Teilnehmer hat vor dem Start eine Kopie des Certificat of Registration bei der Meldestelle zu hinterlegen. Für die gesammelte Abgabe der Kopien bei der AQHA Austria ist der Veranstalter verantwortlich. Sollte kein Nachweis vorliegen, erfolgt keine Auszahlung des Preisgeldes.
16. Der Veranstalter verpflichtet sich nach der Abhaltung der Futurity/Maturity einen Bericht samt Fotomaterial der AQHA Austria für die Veröffentlichung im Deutschen Quarter Horse Journal zur Verfügung zu stellen.
17. Das Startgeld beträgt für 2008 EUR 45,--
18. Das Startgeld wird von Veranstalter ohne etwaige Abzüge an die Austrian Quarter Horse Association für die Auszahlung der Preisgelder (den Statuten entsprechend) weitergeleitet.
19. Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt ausnahmslos von der Austrian Quarter Horse Assiciation.
20. Das Nenngeld beträgt pro Pferd EUR 15,--
21. Das Nenngeld verbleibt beim Veranstalter zur freien Verfügung.
22. Die Boxgebühren werden im Rahmen der jeweiligen gültigen ÖTO (Österr. Turnierordnung) festgelegt.
23. Die AQHA Austria erkennt generell keine Schadenersatzansprüche und / oder Vermögensschäden und Folgeschäden an, welche im Rahmen der Abhaltung der Futurity/Maturity der American Quarter Horses entstehen könnten. Das Risiko eventueller Haftungsansprüche verbleibt ausschließlich beim Veranstalter.
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