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Bewilligung von Veranstaltungen |
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Geschrieben von Irene Mlekusch Mag.Dr.
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Sonntag, 8. April 2007 |
Meldung der zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Pferdezüchter
Achtung an alle Veranstalter!
Mit einer Kundgebung vom 1.März 2007 teilt die zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Pferdezüchter (ZAP) mit, dass gemäß § 28 Bundestierschutzgesetz für „sonstige Veranstaltungen“ um behördliche Bewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft angesucht werden muss. Sowohl Zucht- als auch Sportveranstaltungen sind von dieser Bewilligungspflicht betroffen und ein diesbezüglicher Bescheid muss spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung ausgestellt werden. Die Gebühr für Antrag und Bescheid beträgt € 20,-- wobei dem Antrag Informationen über die Art der Veranstaltung, Unterbringung und Versorgung der Pferde etc. beizufügen sind.
Sollten oben genannte Veranstaltungen ohne behördliche Bewilligung durchgeführt werden, so besteht die Möglichkeit einer Geldstrafe.
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 9. April 2007 )
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