Stallion Service Auction
Stallion Service Auction (SSA) der AQHA Austria
Bedingungen für die Teilnahme der Hengste
1.1. Der Hengstbesitzer muß im Einzahlungsjahr Mitglied der AQHA sein.
1.2. Jeder Quarter Horse Hengst, der bei der AQHA registriert und im Hengstbuch der AQHA Austria eingetragen ist, kann für die SSA nominiert werden.
1.3. Nachkommen des Hengstes Impressive müssen einen negativen HYPP Test (HYPP N/N) nachweisen.
1.4. Der Hengst muß während der Bedeckung in Österreich bzw. in Europa für eine Bedeckung zur Verfügung stehen.
Fristen zur Anmeldung der Hengste
2.1. Die Anmeldefrist für das jeweilige SSA-Jahr und der Redaktionsschluss für den Hengstkatalog werden im Quarter Horse Journal bekannt gegeben. Hengsthalter zahlen ihre Hengste mit der Nominations Fee von EUR 600,-- ein. Die Hengste werden im Hengstkatalog veröffentlicht.
2.2. Bis zum 31.4. des Deckjahres können Hengtse durch Einzahlung mit einem Nominations Fee von EUR 600,-- nachgemeldet werden.
2.3. Vom 1.5. bis zum 31.7. des Deckjahres können Hengste mit einem Aufschlag von EUR 140,-- nachgemeldet werden.
2.4. Für Nennungen gilt jeweils das Datum des Poststempels als Nachweis des fristgerechten Eingang der Unterlagen.
Decktaxe
3.1. Als Decktaxe gilt das direkte Deckgeld, incl. Fohlengeld und shoot fee oder handling fee. Nebenkosten wie Taggeld für die Stute oder Tierarztkosten gehören nicht zur Decktaxe.
Deckbedigungen
4.1. Der SSA-Hengst muss im Bedeckungsjahr vom 1.3. bis zum 30.6. für eine Bedeckung auf der bei der Anmeldung angegebenen Deckstation zur Verfügung stehen.
4.2. Vorübergehende Abwesenheit von der Deckstation bis zu drei Tagen bei Tunierbesuchen ist zulässig. Steht der Hengst in der Decksaison auf der angegebenen Deckstation nicht zur Verfügung, weil der Hengst z. Bsp. in das Ausland verkauft, unfruchtbar oder kastriert wurde, ist dem Stutenbesitzer die Decktaxe vom Hengstbesitzer zurückzuzahlen.
4.3. Bei Tod des Hengstes erstattet die AQHA das Nominations Fee auf Antrag.
4.4. Mit der Rückzahlung der des Nominations Fee erlischt die Futurity Startberechtigung des jeweiligen Jahrganges.
4.5. Wird der Hengst innerhalb Österreich verkauft, muss der neue Hengstbesitzer die Deckverpflichtung gegenüber dem Stutenbesitzer, der den Decksprung erworben hat, übernehmen. Der Besitzerwechsel ist dem Stutenbesitzer und der AQHA umgehend schriftlich mitzuteilen.
4.6. Beim Einsatz von TG Sperma oder Kühlsamen können zusätzliche Kosten für den Stutenbesitzer enstehen. Es gelten die Bestimmungen der Deckstation.
4.7. Die üblichen Deckbedingungen der Deckstation müssen dem Stutenbesitzer bei Abschluß des Deckvertrages mitgeteilt werden.
4.8. Beide Partein müssen die vereinbarten Bedingungen einhalten. So gilt z. B. eine Lebendfohlengarantie (LFG), die für einen Hengst im Regelfall gewährt wird, auch für den im Rahmen der SSA erworbenen Decksprung – der Stutenbesitzer kann im Fohlenjahr eine Nachbedeckung in Anspruch nehmen, wenn das aus der Bedeckung enstandene Fohlen nicht länger als 12 Stunden gelebt hat. Dies ist per Tierarztatest dem Hengsthalter nachzuweisen.
4.9. Der Stutbesitzer muss seine Stute 30 Tage vor der geplanten Bedeckung bei der Deckstation anmelden.
4.10. Der Hengstbesitzer muss nach erfolgter Bedeckung und der Bezahlung aller Nebenkosten durch den Stutbesitzer ein Breeding Certificate ausstellen. Eine Kopie davon ist an die AQHA zu senden.
4.11. Fällt die Stute, für die der Decksprung erworben wurde, wegen Krankheit oder Tod aus, so kann der Stutbesitzer eine andere QH-Stute aus seinem Besitz zur Bedeckung bringen.
4.12. In besonderen Fällen, wenn z.B. keine Deckstute mehr zur Verfügung steht, kann der Stutbesitzer den erworbenen Decksprung an ein anderes AQHA Mitglied übertragen, sofern der Hengstbesitzer zustimmt. Der Stutbesitzer darf jedoch den Sprung nicht mit Gewinn veräußern.
4.13. Die AQHA erkennt generell keine Schadenersatzansprüche und / oder Vermögensschäden vom Hengst- oder Stutbesitzer an.
4.14. Es gelten die Bestimmungen des österr. Tierschutzgesetzes.
Nominierung des Hengtes
5.1.Der Hengstbesitzer bezahlt nach erfolgter Nomination das Nomination Fee von EUR 600,-- ein.